04 | Förderung

Wie komme ich an die städtische Förderung?

1. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das geförderte
Mehrwegsystem für mindestens ein Jahr genutzt wird.
• Die Zuschüsse werden einmalig nur auf Antrag gewährt.
• Die Antragstellung hat vor der Beauftragung eines Systemanbieters
bzw. vor Ausführung der Maßnahme zu erfolgen.
2. Anträge können von natürlichen oder juristischen Personen
gestellt werden, die einen gastronomischen Betrieb oder einen
Einzelhandel in dem Gebiet der Stadt Butzbach betreiben und
Speisen und/oder Getränke zum Verzehr außer Haus anbieten
(z. B. Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdienste).
Gastronomiebetriebe sowie die sonstigen Anbieter von Speisen
und/oder Getränken, die mehrere Betriebs- oder Filialstandorte
unterhalten, können für jeden der sich im Gebiet der
Stadt Butzbach befindlichen Standorte einmalig die Förderung
beantragen.

Weitere Infos sind in der Förderrichtlinie zu finden.