05 | Citymanagement

Citymanagement

Die Aufgaben des Citymanagements sind:

  • Ansprechpartner für Unternehmen, Gastronomen, Akteure in der Innenstadt
  • Konzeption und Umsetzung von Buy-Local-Kampagnen zur Stärkung der Innenstadt
  • Durchführung von Maßnahmen, die der Sicherung und Steigerung der Nachfrage von „Innenstadt-Gütern“ (Einzelhandel, Kultur,
  • Gastronomie, Dienstleistungen, Aufenthaltsqualität etc.) dienen
  • Durchführung eines integrativen und umsetzungsorientierten Kommunikationsprozesses zur Stärkung der Innenstadt
  • Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen und Events (z.B. Stadtfeste)
  • Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zur Stabilisierung der Innenstadt
  • Aufbau und Pflege innenstadtrelevanter Infrastrukturen

Heimat shoppen – Gewinnspiel läuft bis zum 12.11.2022

Einkaufsgutscheine im Wert von 500 Euro, gestiftet von “Butzbach aktiv”. Die Teilnahmekarten liegen in der Zeit vom 6.10. bis 12.11.22 in vielen Butzbacher Geschäften aus. Wer bis zum 12.11. drei Stempel bei Einkäufen in der Butzbacher Innenstadt eingesammelt hat, kann seine Karte beim Rathaus abgeben. Die Einkaufsgutscheine im Wert von € 20 bis € 200 werden nach der Verlosung an die glücklichen Gewinner verschickt und können dann zeitnah in den Butzbacher Geschäften eingelöst werden. Weitere Infos gibt es hier:

  • 1. Preis: Einkaufsgutschein € 200
  • 2.-5. Preis: Einkaufsgutschein € 50
  • 6.-10. Preis: Einkaufsgutschein € 20

Die Gewinner werden nach Ablauf der Frist per Losverfahren ermittelt und schriftlich benachrichtigt I Keine Barauszahlung I Teilnahme ab 18 Jahren I Der Rechtsweg ist ausgeschlossen I Magistrat der Stadt Butzbach I Marktplatz 1 I 35510 Butzbach I Abgabe bis zum 12.11.2022

Stadt Butzbach fördert Mehrweggeschirr für Gastronomen

Seit dem 01.07.2022 können die Butzbacher Gastronomen einen städtischen Zuschuss von bis zu 300 € pro Betrieb für die Einführung eines Mehrweggeschirrsystems beantragen. Der Antrag zu Förderung kann direkt bei der Stadt Butzbach gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr. Die Förderrichtlinie, der Antrag und alle Zusatzinfos sind auf der Website der Stadt Butzbach zu finden.

Neben dem Einwegkunststoffverbot, das am 03.07.2021 in Kraft getreten ist und das unter anderem den Vertrieb von Plastikstrohhalmen, -Rührstäbchen und Styroporeinweg­verpackungen verbietet, wurden auch weitere Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Ab 2023 müssen demnach EU-weit alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitern, sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke Mitnehmen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Mehrwegbecher müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks zur Verfügung stehen.

Der langfristige Erfolg eines Mehrwegsystems hängt jedoch nicht nur von der Mitwirkung der Gastronomiebetriebe ab, sondern auch maßgeblich von der Akzeptanz durch die Nutzer. Aus diesem Grund wird die Stadt Butzbach, neben der ersten Infoveranstaltung auf dem Marktplatz, auch weitere Informationen (Video) zur visuellen Veranschaulichung zur Verfügung stellen.

Die Förderrichtlinie und der dazugehörige Förderantrag können hier abgerufen werden.

Bei Fragen können sich alle Interessierten an die Klimaschutzmanagerin der Stadt Butzbach Madeleine Schäfer wenden (Tel.: 06033 995-134; E-Mail: madeleine.schaefer@stadt-butzbach.de oder an das Innenstadtmanagement der Stadt Butzbach, André Haußmann (Tel. 06101 5096-0; E-Mail: andre.haussmann@marketing-effekt.de.