01 | Anreizprogramm – Gestaltungsfibel

Unterstützung privater Bauherren bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Anreizprogramm)

(Download) Förderrichtlinie
(Download) Wie läuft die Förderung ab?
(Download) Baubeschreibung und Antrag

Anreizprogramm

Das Anreizprogramm für die Butzbacher Innenstadt ist Teil der Umsetzung des Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren.
Das Programm Lebendige Zentren fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten. Es geht u.a. auch darum, das baukulturelle Erbe zu erhalten. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine wichtige Rolle, denn ein gesundes Stadtklima, kurze Wege und einladende Stadträume mit Funktions- und Angebotsvielfalt sind Standortfaktoren. Die Grundlage bildet das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK).

Aus der Bestandsaufnahme und deren Analyse des ISEK geht hervor, dass es in der Innenstadt in Butzbach insbesondere bei den unter Denkmalsschutz stehenden Gebäuden einen Sanierungs- und Modernisierungsstau gibt, welcher bereits von außen sichtbar ist und sich infolgedessen negativ auf das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt auswirkt.
Mit dem neu aufgelegten Anreizprogramm werden private Investitionen angeregt und Bauherren planerisch unterstützt, (denkmalgeschützte) Immobilien an heutige Bedürfnisse anzupassen. Mit dem Anreizprogramms für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wird für Eigentümer ein Impuls gesetzt werden, einen Beitrag zu einem ansprechenden Stadtbild zu leisten. Dadurch kann eine fachgerechte und unter architektonischen Gesichtspunkten sachgerechte Sanierung privater Anwesen mit Fördermitteln unterstützt werden.
Des Weiteren erfolgen eine Öffentlichkeitskampagne und eine kontinuierliche planerische Beratung zu den Einzelmaßnahmen, die Bauherren hinsichtlich gestalterischer, bauphysikalischer und klimatischer Belange berät und im Rahmen der Umsetzung begleitet.

Das Beratungsangebot für Sanierungen und Umbaumaßnahmen umfasst z. B.:

• Information potentieller Käufer über Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile beim Kauf und Sanierung eines Denkmalgebäudes (KD oder GA)
• Informationen über mögliche Verbesserungen der Bausubstanz, Anpassungsmöglichkeiten der Raumaufteilung und Umstrukturierungen,
• Energetische Sanierungsmöglichkeiten,
• Entsiegelung von Hofinnenbereichen,
• Steigerung der privaten Grünstrukturen.

Eine finanzielle Förderung der Einzelmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ ist an eine Umsetzung gemäß „Gestaltungsfibel“ gekoppelt.

Gestaltungsfibel

Bildrechte: PlanEs

Gestaltungsfibel und ISEK

(Download) Gestaltungsfibel für die Innenstadt „Butzbach gemeinsam gestalten“

Die Gestaltungsfibel ist eine Maßnahme des 2021 fertiggestellten ISEK, das sich in den ganzheitlichen Stadtentwicklungsprozess „Butzbach bewegen“ einordnet und die Funktionsvielfalt und Atmosphäre der Butzbacher Innenstadt stärken soll. Die Gestaltungsfibel steht damit im Zusammenhang mit einem Anreizprogramm der Stadt Butzbach, mit dem private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Innenstadt während der Programmlaufzeit der Städtebauförderung gefördert werden sollen. Die Gestaltungsfibel greift die Inhalte der Gestaltungssatzung auf. Es gelten die Bestimmungen der Gestaltungssatzung. Die Gestaltungsfibel soll dazu beitragen, die vorhandenen Qualitäten der Innenstadt und insbesondere der Altstadt zu schützen und zu erhalten, indem einerseits klare Regeln zur ortstypischen Bauweise definiert und andererseits Empfehlungen für die Umsetzung gegeben werden, damit das historische Stadtbild, die Identität und Funktionsvielfalt langfristig bewahrt und gestärkt werden können.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Altstadtbereich mit seiner denkmalgeschützten Bausubstanz, darunter der historische Marktplatz, das Rathaus, die Fußgängerzone, das Landgrafenschloss, der Schlosspark und der Friedhof. Auch der Bahnhof mit seinem umliegenden Areal findet sich im hier betrachteten Bereich der Innenstadt Butzbachs. Damit wird der Geltungsbereich im Westen durch die Bahngleise/ Ludwigstraße, im Norden durch die Straße der Deutschen Einheit/ B3 sowie im Osten und im Süden durch die Große Wendelstraße (weitergeführt bis zu den Bahngleisen) abgegrenzt.

Zielgruppe

Die Gestaltungsfibel soll Bauherren, Planern und Wohnungseigentümern, aber auch Restaurantbetreibern, Firmeninhabern und Gewerbetreibenden als Planungs- und Gestaltungshilfe dienen. Sie veranschaulicht einerseits nötige Spielräume zur Realisierung individueller Wohnvorstellungen. Bei aller planerischen Freiheit wird andererseits eine geordnete Entwicklung hin zu einer identitätsbildenden Stadtgestalt garantiert. Es finden sich beispielhafte Lösungsansätze zur Gestaltung von Dächern, Fassaden, Freiflächen inkl. Nebenanlagen, insbesondere aber auch für die Übergangsbereiche zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Es werden innovative, zeitgemäße und inspirierende Optionen der gelungenen Gebäude- und Gartengestaltung aufgezeigt. Ferner beinhaltet die Fibel sowohl Impulse als auch konkrete Handlungsempfehlungen bezüglich eines vielversprechenden Werbeauftritts. So sollen das städtebauliche Gesamtbild geschützt und negative Auswirkungen auf das Ortsbild begrenzt werden.

Beratung

Im Rahmen des Anreizprogramms der Stadt Butzbach wird eine kostenfreie Beratung durch das Innenstadtmanagement, Architektin Sabine Schleicher, angeboten. Bei Interesse an einer solchen Beratung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Frau Melanie Geier, melanie.geier@stadt-butzbach.de oder das Innenstadtmanagement Architektin Sabine Schleicher, info@architektur-bauart.de, Tel.: +49 6033 895617