01 | Warum?

Warum sollte mein Betrieb Mehrweggeschirr anbieten?

Gesetzliche Verordnung: Ab 2023 müssen EU-weit alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von über 80 m2 und mehr als fünf Mitarbeiterinnen, sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke Mitnehmen anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Mehrwegbecher müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks zur Verfügung stehen. Kleinere Betriebe sollen den Kundinnen anbieten, ihre eigenen Behälter zu befüllen. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

Freiwilligkeit: Auch Betriebe, welche nicht gesetzlich verpflichtet sind die Mehrwegalternative anzubieten können von der Einführung profitieren und einen erheblichen Beitrag zur Einsparung von Plastikmüll und dem Schutz der Umwelt und des Klimas beitragen. Die Kosten für die Mehrwegalternative sind dabei in den meisten Fällen vergleichbar mit denen für die Beschaffung des Einweggeschirrs.